Allgemeine Geschäftsbedingungen

Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in der männlichen Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen, Männer und Diverse in gleicher Weise.

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des MESH® INSTITUTE for advanced competence GmbH (im Folgenden nur noch MESH® INSTITUTE) regeln die Erbringung von Beratungs- & Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungen auch der organisatorischen Teile des MESH® INSTITUTE, derzeit:

MESH® ACADEMY | MESH® IN_HOUSE | MESH® CONSULTING und MESH® RESEARCH

Bei einer Beauftragung des MESH® INSTITUTE erklärt sich der auftraggebende Vertragspartner (im Folgenden nur noch Vertragspartner) mit der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspartnern gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für bestehende wie auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn in den jeweiligen Verträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Vertragsabschluss

Jeder Auftrag, den das MESH® INSTITUTE erhält, stellt ein Angebot an das MESH® INSTITUTE zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das MESH® INSTITUTE einen Auftrag in Textform schriftlich bestätigt hat. Mündliche und telefonische Aufträge ebenso wie Ergänzungen und Änderungen bestehender Verträge und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen stets der Bestätigung in Schriftform durch das MESH® INSTITUTE. Das Schriftformerfordernis kann nicht mündlich abgeändert werden.

Vergütung

Angaben über die Kosten vertraglicher Leistungen des MESH® INSTITUTE und ihrer selbstbestimmten Geschäftsfelder, z.B. in Form von Honorar- und Kostensätzen gelten jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Das MESH® INSTITUTE behält sich vor, Teilleistungen jeweils sofort nach ihrer Erbringung abzurechnen.

Die Rechnungen des MESH® INSTITUTE sind 10 Tage (VALUTA) nach Erhalt zur Zahlung fällig.

  1. A) Kündigung durch den Vertragspartner ohne wichtigen Grund / ordentliche Kündigung

Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Vertragspartner ohne wichtigen Grund behält das MESH® INSTITUTE den Anspruch auf volle Vergütung der Leistungen, inklusive Honorare, Fahrtkosten und Lehrmittelkosten und abzüglich dessen, was das MESH® INSTITUTE durch die Aufhebung des Vertrages einspart oder durch anderweitige Engagements erwirbt. Der Vertragspartner muss diese Einsparungen nachweisen.

Wird vor Beginn eines Leistungsprogramms gekündigt, berechnet das MESH® INSTITUTE für die konzeptionellen Vorarbeiten angefallene Kosten in voller Höhe.

Die Berater- und Trainerhonorare sowie weitere Kosten, mit Ausnahme der Spesen und Auslagen, berechnet das MESH® anhand der vereinbarten Sätze unter Anrechnung der ersparten Anwendungen und der Vorteile aus anderweitigen Engagements mit folgenden Pauschalierungen (Zeitraum zwischen Eingang der Kündigung und Beginn des Leistungsprogramms/Prozentsatz der Vergütung, den das MESH® INSTITUTE und ihre Partner erhalten):  28   Tage   100%  |  56   Tage   50%  | 84   Tage   25%.

Dem Vertragspartner wird der Nachweis erlaubt, dass dem MESH® INSTITUTE tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

B) Kündigung durch den Vertragspartner aus wichtigem Grund

  1. Bei Kündigung des Vertragspartners aus einem wichtigen Grund, den das MESH® INSTITUTE zu vertreten hat, hat das MESH® INSTITUTE nur Anspruch auf Honorierung ihrer bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Leistungen.
  2. Kündigt das MESH® INSTITUTE aus einem wichtigen Grund, den der Vertragspartner zu vertreten hat, gilt a. entsprechend. Eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche des MESH® INSTITUTE bleiben vorbehalten.
  3. Für den Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Eingang per Post (Einschreiben/Rückschein) beim jeweiligen Vertragspartner maßgeblich. Im Falle des Annahmeverzugs des Vertragspartners oder der Nichterfüllung oder des Verzugs bei erforderlicher Mitwirkung des Vertragspartners ist das MESH® INSTITUTE zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unabhängig davon haben das MESH® INSTITUTE Anspruch auf Ersatz der ihnen dadurch etwa entstehenden Mehraufwendungen. Dies gilt auch dann, wenn das MESH® INSTITUTE keine Kündigung ausspricht.

Rücktrittsvorbehalt / Zeitliche Verschiebung

Das MESH® INSTITUTE ist berechtigt, eine In-House-Veranstaltung wie Seminar oder Fort- und Weiterbildung spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder sich sonstige für die In-House-Durchführung wesentliche Bedingungen ändern.

Wesentliche Bedingungen sind solche, die für die Durchführung des Vertrags unabdingbar sind oder die Durchführung unzumutbar erschweren. Bereits bezahlte In-House-Veranstaltungen werden in diesen Fällen zurückerstattet.

Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche entstehen für den Vertragspartner nicht, soweit das MESH® INSTITUTE den Grund für den Rücktritt nicht verschuldet hat.

Kann das MESH® INSTITUTE eine Leistung nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt erbringen, verpflichtet sich das MESH® INSTITUTE, die Verschiebung rechtzeitig anzukündigen und mit dem Vertragspartner eine neue zumutbare Terminvereinbarung zu treffen. Das MESH® INSTITUTE verpflichtet sich, hierbei die Interessen des Vertragspartners ausreichend zu berücksichtigen. Darüberhinausgehende Ansprüche entstehen für den Vertragspartner nicht.

Haftung

Ansprüche des Vertragspartners oder seiner Teilnehmer aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des MESH® INSTITUTE oder dessen Mitarbeitende, Lehrbeauftragten, Trainierende vor.

Dies gilt insbesondere auch für eine Haftung für Folgeschäden. Generell ist die Haftung des MESH® INSTITUTE auf solche unmittelbaren oder mittelbaren Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren. Dies gilt nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen.

Auch für die Verletzung von Kardinalpflichten gilt das Vorstehende nicht. Soweit die Haftung des MESH® INSTITUTE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen.

Übertragbarkeit der Rechte, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Vertragspartner kann seine Rechte aus einem mit dem MESH® INSTITUTE geschlossenen Vertrag nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, dass das MESH® INSTITUTE dem schriftlich zustimmt.

Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen des MESH® INSTITUTE ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.

Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist gem. der Vereinbarung im Vertrag Wien oder Frankfurt am Main.
Auf das Vertragsverhältnis ist gem. Vereinbarung im Vertrag entweder österreichisches Recht oder deutsches Recht anzuwenden, soweit nicht für Teilbereiche zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

Datenschutz

Siehe http://mesh-institute.de/datenschutzerklaerung/

Daten werden für die interne Weiterverarbeitung und eigene Werbezwecke von des MESH® INSTITUTE unter strikter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes (DSGVO) gespeichert.

Wien | Frankfurt am Main, März 2020